Freitag, 20. Januar 2012

Neuer Hörgerätefestbetrag soll am 01.03.2012 in Kraft treten

Wie ich hier im Blog schon erwähnte, sollen neue Festbeträge für hochgradig Hörgeschädigte festgelegt werden, nun scheint es nach folgender Meldung nun soweit zu sein:


"Der Festbetrag wurde auf 841,94 € für das erste und 673,55 € für das zweite Hörgerät festgelegt. (20% Abschlag beim zweiten Hörgerät bei gleichzeitiger Versorgung) Dieser neue Festbetrag wird bei einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit übernommen." Für alle anderen Schwerhörigkeiten bleibt es beim bisherigen Festbetrag von ca. 400 €.

Eine hochgradige, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit besteht laut Definition dann, wenn der Hörverlust im Mittel auf dem besseren Ohr mindestens 81 dB beträgt. Man misst dabei den Hörverlust bei 500, 1000, 2000 u. 4000 Hz, addiert die einzelnen Beträge auf und teilt die Summe durch 4: d.h. bei mir z.B. etwa so: (75 dB + 85 dB + 85 dB + 120 dB) / 4 = 91,25 dB.

Die grundsätzlichen Eigenschaften/Leistungen der Hörgeräte, die zu diesem neuen Festbetrag abgegeben werden sollen, wurden auch festgelegt:
  1. Digitaltechnik
  2. mind. 4 Frequenzkanäle
  3. Rückkopplungsunterdrückung
  4. Störschallunterdrückung
  5. Drei Hörprogramme
  6. Verstärkung von mind. 75 dB
An den Umsetzungsrichtlinien soll von den Krankenkassenspitzenverbänden noch gearbeitet werden.

Damit wäre z.B. ein "Phonak Milo Plus UP" oder etwa ab April 2012 ein Phonak Naida S I UP (noch keine näheren Infos dazu verfügbar) zum neuen Festbetrag erhältlich.

Wie ich allerdings schon sehe, hätte ich in meinem persönlichen Fall, immer noch grosse Probleme ohne grösseren Aufwand (d.h. Antrag auf volle Kostenerstattung u. ggf. Klageweg), ein passendes Hörgerät zu finden, da bei meinem hochgradigen Hochtonsteilabfall 4 Frequenzkanäle zu wenig sind, um verzerrungsfrei hören und vor allem verstehen zu können. In der langjährigen Praxis waren bei mir alle HG mit ausreichender Verstärkung, aber weniger als 8 Frequenzkanälen mindestens 10 Prozentpunkte schlechter im Sprachverständnis nach dem Freiburger Einsilber-Test, auch wenn er m.E. nur eingeschränkte Aussagekraft hat. Real in "freier Wildbahn" sind die Unterschiede noch viel krasser!

Für einfachere Fälle bedeutet diese Neuregelung allerdings schon eine deutliche Verbesserung.

2 Kommentare:

  1. Danke für die Verlinkung!
    Ich bekomme bald von einem Bekannten einen Erfahrungsbericht. Er trägt schon einige Jahre ein CI und durch viel, viel, viel Training mit den Computerprogrammen kommt er inzwischen viel besser mit dem CI aus als mit den Hörgeräten die wir in der Vergangenheit alle getestet haben. Es ist jedoch ein steiniger Weg und das Verstehen kommt nicht von allein. Ich wünsche allen viel Kraft und Ausdauer.

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  2. Auch für die anderen Schwerhörigkeiten kommt bald der neue Festbetrag. Der Vorstand des Spitzenverbandes deutscher Krankenversicherungen hat den neuen Festbetrag für ab dem 01.11.13 festgelegt. Nun fehlen noch die Verträge zwischen den Akustikern und Krankenkassen.
    http://www.hoergeraet24.de/2013/07/17/neue-festbetrage-wurden-festgelegt

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