Sonntag, 7. April 2013

Festzuschüsse statt Sachleistungen für Hilfsmittel?

Wie in diesen Tagen zu erfahren fordern die Gesundheitshandwerke und die Bundesregierung ein Festzuschusssystem für Hilfsmittel (Hilfsmittelkatalog), insbesondere sollen Hörgeräte dazu gehören! Das würde eine Aufgabe des Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen bedeuten und wäre somit mit hohen Zusatzkosten für die betroffenen Patienten verbunden! Dann hätte man auch keine rechtliche Handhabe mehr wie aktuell, ggf. die volle Kostenerstattung bei den Kassen einzuklagen! Ein Festzuschuss bedeutet auch, dass alle Grade der Behinderung, Krankheit oder hier der Hörfähigkeit in einem Topf geschmissen würden wie bis ins Jahr 2012 auch bei den Festbeträgen!
Das kann ich nicht gut heißen! Die Erfahrung mit den bisherigen Festbeträgen zeigt, dass auf diese Weise eben kein Wettbewerb entstehen kann, der zu kostengünstigeren und besseren Hilfsmitteln führen würde! Es sollen wieder mal Sparmaßnahmen auf den Rücken der Patienten durchgesetzt werden und dies bei den aktuellen Überschüssen von fast 30 Milliarden € bei den gesetzlichen Krankenkassen!

Ich unterstütze damit die Position des DSB:



Achtet darauf, bei welcher Partei ihr bei der Bundestagswahl in diesem Jahr 2013 das Kreuzchen setzt! Nicht, dass es wirklich so weit kommt!

Quellen: Presseinformation der IHM

3 Kommentare:

  1. Ich ahbe viel zu spät erfahren, daß nach Abzug des Festzuschusses der krankenkasse, der resttliche Betrag, der ja in die tausende gehen kann, von der Rentenversicherung bezahlt wird. Wichtig ist nur, VORHER den Antrag zu stellen.
    Nun bin ich aus den Hörgeräten rausgewachsen, ich warte auf ein CI.

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  2. Danke für den Beitrag, Zuschüsse/Kostenübernahme der Rentenversicherung gibt es nur in bestimmten Fällen und nach genügender Anzahl von Beitragsjahren. Meist verweist sie an die Krankenkasse, die ist zuständig. Auch Integrationsämter verweisen inzwischen immer auf die Krankenkassen, nach Rechtslage sind diese in der Pflicht.

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  3. Die Beitragsjahre sind genau 5. Meine Freundin wurde das nötige Hörgerät ohne Murren und Verweis auf die KK bezahlt. Die Rentenversicherung sieht ein Hörgerät als ein Hilfsmittel, das dem Erhalt der Erwerbstätigkeit dient.

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